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Das TenneT-Kommunikationsteam der Ostküstenleitung ist oft vor Ort unterwegs und im Gespräch mit Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern – sei es bei Infomärkten, in Gemeindeausschüssen oder bei Fachveranstaltungen. Die Fragen, die an uns herangetragen werden sind vielfältig – meist drehen sich die Gespräche um spezielle Themen, die die Betroffenen direkt betreffen (z.B. Maststandorte). Teilweise werden jedoch auch grundlegende Fragestellungen diskutiert. Um diesen übergeordneten Fragen Raum zu geben, werden wir Themenkomplexe, die uns häufig begegnen, in diesem Newsletter aufgreifen.
Abschnitt 1: Kreis Segeberg - Raum Lübeck
Warum ist die A20-Variante nicht die Vorzugstrasse?
Korridorabwägung Kreis Segeberg - Raum Lübeck als Freileitung
Vogelschutz
Lebensräume bestimmter Vogelarten („Avifauna“) würden bei einem Verlauf entlang der A20 stärker belastet als bei einem Verlauf entlang der 220-kV-Bestandsleitung. Für die Avifauna ist bereits die A20 eine Herausforderung, eine Freileitung stellt ein größeres Hindernis und eine schwerere Störung für die Vogelwelt dar – dies betrifft insbesondere sensible Bereiche, die den sog. Offenlandarten zum Rasten und Nisten dienen. Diese Probleme existieren an der Bestandsleitung nicht, weil dort die Avifauna seit Jahrzehnten an die Freileitung gewöhnt ist – und diese Leitung lediglich höher wird.
Waldschutz
Im Bereich des Staatsforst Segeberg würde es bei der A20-Variante zu einem deutlichen Waldeingriff kommen. Zwar könnten zum Teil Schneisen der A20 genutzt werden, dennoch müssten zusätzliche Waldflächen in Anspruch genommen werden, die ebenfalls bedeutenden Lebensraum für verschiedene Tierarten darstellen. Bei der Korridor-Variante entlang der 220-kV-Bestandsleitung werden hingegen die betroffenen Waldbereiche bereits seit Langem durch die vorhandene Leitung gequert – der Lebensraum ist hier bereits angepasst.
Landschaftsbild
Der Verlauf an der A20 hätte deutlich größere Auswirkungen auf das Landschaftsbild als der von TenneT beantragte Verlauf: Im Gegensatz zu einer Autobahn wirkt eine Stromtrasse „in die Ferne“. Aber nicht nur die Vorbelastung der 220-kV-Freileitung spielt hier eine Rolle – insgesamt werden die Landschaftsbildräume entlang der A20-Variante als schützenswerter eingeschätzt.
Schutzgut Mensch
In Bezug auf das „Schutzgut Mensch“ käme es bei der A20-Variante immer wieder zu erheblichen Annäherungen an bestehende Siedlungslagen, während entlang der 220-kV-Bestandsleitung an vielen Stellen eine Verbesserung der Abstände zu den Siedlungslagen möglich ist. Die starken Annäherungen an Gebäude in Henstedt-Ulzburg betreffen einen relativ kleinen Raum – und dieser Raum ist durch die Bestandsleitung bereits vorbelastet. Das heißt: Den Menschen und der Umwelt entlang der bestehenden 220-kV-Leitung wird keine vollständig neue Hochspannungsleitung zugemutet – auch wenn die neuen Masten natürlich größer sind und eine zusätzliche Belastung darstellen.
Teilweise kommt es erst zu einer Annäherung bzw. Überspannung von Wohngebäuden, weil – trotz des Wissens um die kommende Leitung – in der Vergangenheit weiterhin Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Wohngebiete anderer Gemeinden (z.B. Bad Segeberg) wären bei einem Verlauf an der A20 von der 380-kV-Ostküstenleitung stark betroffen. Bei einer Abwägung muss TenneT alle Gemeinden entlang der geplanten Trasse gleichermaßen berücksichtigen.
Teilerdverkabelung entlastet Henstedt-Ulzburg
Um die Belastungen für Henstedt-Ulzburg möglichst gering zu halten, hat TenneT eine Teilerdverkabelung im Genehmigungsverfahren beantragt – und (auch) nach Hinweisen aus der Bevölkerung das Bohrverfahren angepasst („Düker“).
Geringere Kosten
Hinsichtlich eines Vergleichs der Kosten ist ein kurzer Exkurs zur vorgeschriebenen Abwägungssystematik nötig: In der Betrachtung muss „Freileitungsvariante“ mit „Freileitungsvariante“ verglichen werden. Ein Vergleich der Kosten „Freileitung plus Erdkabel“ mit „Freileitung“ ist nicht zulässig. Das ist darin begründet, dass auch bei der A20-Variante eine Erdverkabelung nötig sein könnte, wenn eine Prüfung zu diesem Ergebnis kommen würde. Vergleicht man die Kosten der beiden Freileistungskorridore miteinander, ist die Korridorvariante A20 um 15 % teurer.
Vorzugstrasse entlang der 220-kV-Bestandsleitung
Die oben genannten Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die 220-kV-Variante die von TenneT vorgeschlagene Lösung ist. Die detaillierte Erläuterung finden Sie in den Genehmigungsunterlagen – insbesondere im „Anhang C“, Kapitel „4.9.2 Prüfung der Verknüpfung V1“, ab Seite 85.
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