Kreis Segeberg - Raum Lübeck

Warum ist die A20-
Variante nicht die Vorzugstrasse?

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Das TenneT-Kommunikationsteam der Ostküstenleitung ist oft vor Ort unterwegs und im Gespräch mit Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern – sei es bei Infomärkten, in Gemeindeausschüssen oder bei Fachveranstaltungen. Die Fragen, die an uns herangetragen werden sind vielfältig – meist drehen sich die Gespräche um spezielle Themen, die die Betroffenen direkt betreffen (z.B. Maststandorte). Teilweise werden jedoch auch grundlegende Fragestellungen diskutiert. Um diesen übergeordneten Fragen Raum zu geben, werden wir Themenkomplexe, die uns häufig begegnen, in diesem Newsletter aufgreifen.

Abschnitt 1: Kreis Segeberg - Raum Lübeck

Warum ist die A20-Variante nicht die Vorzugstrasse?


Die Planung von Höchstspannungsleitungen ist ein komplexer Prozess – sowohl Schutzgüter (Umwelt) als auch Abwägungskriterien (z.B. technische Aspekte) gilt es zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Abwägung ist schließlich ein Verlauf, der von TenneT im Genehmigungsverfahren als „Vorzugstrasse“ beantragt wird. 

Grundsätzlich gilt: Bei allen Varianten sind „Schutzgüter“ und „Abwägungskriterien“ stets auf verschiedene Weise betroffen – auch entlang der jeweiligen Vorzugstrasse. Für den Verlauf der 380-kV-Ostküstenleitung im 1. Abschnitt (Kreis Segeberg – Raum Lübeck) kommen grundsätzlich drei Varianten in Betracht:

  • entlang der (geplanten) Autobahn A20
  • entlang der bestehenden 220-kV-Leitung 
  • entlang einer bestehenden 110-kV-Leitung

Hierbei liegt der Abwägung die Annahme zugrunde, dass die A20 bereits auf voller Länge gebaut ist, obwohl Teile der Autobahn zwar planfestgestellt sind, aber noch nicht errichtet wurden. So berücksichtigen wir bereits heute, dass sich die Region in den nächsten Jahren voraussichtlich deutlich verändern wird und vermeiden, dass dieses wichtige Verkehrsprojekt in unserer Trassenabwägung nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Im Folgenden haben wir kurz und bündig zusammengefasst, warum die Variante entlang der bestehenden 220-kV-Leitung der von TenneT beantragte Verlauf ist. Wir beschränken uns hierbei auf den Vergleich zwischen der A20-Variante und der 220-kV-Variante.

Korridorabwägung Kreis Segeberg - Raum Lübeck als Freileitung

Vogelschutz

Lebensräume bestimmter Vogelarten („Avifauna“) würden bei einem Verlauf entlang der A20 stärker belastet als bei einem Verlauf entlang der 220-kV-Bestandsleitung. Für die Avifauna ist bereits die A20 eine Herausforderung, eine Freileitung stellt ein größeres Hindernis und eine schwerere Störung für die Vogelwelt dar – dies betrifft insbesondere sensible Bereiche, die den sog. Offenlandarten zum Rasten und Nisten dienen. Diese Probleme existieren an der Bestandsleitung nicht, weil dort die Avifauna seit Jahrzehnten an die Freileitung gewöhnt ist – und diese Leitung lediglich höher wird.

Waldschutz

Im Bereich des Staatsforst Segeberg würde es bei der A20-Variante zu einem deutlichen Waldeingriff kommen. Zwar könnten zum Teil Schneisen der A20 genutzt werden, dennoch müssten zusätzliche Waldflächen in Anspruch genommen werden, die ebenfalls bedeutenden Lebensraum für verschiedene Tierarten darstellen. Bei der Korridor-Variante entlang der 220-kV-Bestandsleitung werden hingegen die betroffenen Waldbereiche bereits seit Langem durch die vorhandene Leitung gequert – der Lebensraum ist hier bereits angepasst.

Landschaftsbild

Der Verlauf an der A20 hätte deutlich größere Auswirkungen auf das Landschaftsbild als der von TenneT beantragte Verlauf: Im Gegensatz zu einer Autobahn wirkt eine Stromtrasse „in die Ferne“. Aber nicht nur die Vorbelastung der 220-kV-Freileitung spielt hier eine Rolle – insgesamt werden die Landschaftsbildräume entlang der A20-Variante als schützenswerter eingeschätzt. 

Schutzgut Mensch

In Bezug auf das „Schutzgut Mensch“  käme es bei der A20-Variante immer wieder zu erheblichen Annäherungen an bestehende Siedlungslagen, während entlang der 220-kV-Bestandsleitung an vielen Stellen eine Verbesserung der Abstände zu den Siedlungslagen möglich ist. Die starken Annäherungen an Gebäude in Henstedt-Ulzburg betreffen einen relativ kleinen Raum – und dieser Raum ist durch die Bestandsleitung bereits vorbelastet. Das heißt: Den Menschen und der Umwelt entlang der bestehenden 220-kV-Leitung wird keine vollständig neue Hochspannungsleitung zugemutet – auch wenn die neuen Masten natürlich größer sind und eine zusätzliche Belastung darstellen. 

Teilweise kommt es erst zu einer Annäherung bzw. Überspannung von Wohngebäuden, weil – trotz des Wissens um die kommende Leitung – in der Vergangenheit weiterhin Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Wohngebiete anderer Gemeinden (z.B. Bad Segeberg) wären bei einem Verlauf an der A20 von der 380-kV-Ostküstenleitung stark betroffen. Bei einer Abwägung muss TenneT alle Gemeinden entlang der geplanten Trasse gleichermaßen berücksichtigen.

Teilerdverkabelung entlastet Henstedt-Ulzburg

Um die Belastungen für Henstedt-Ulzburg möglichst gering zu halten, hat TenneT eine Teilerdverkabelung im Genehmigungsverfahren beantragt – und (auch) nach Hinweisen aus der Bevölkerung das Bohrverfahren angepasst („Düker“). 

Geringere Kosten

Hinsichtlich eines Vergleichs der Kosten ist ein kurzer Exkurs zur vorgeschriebenen Abwägungssystematik nötig: In der Betrachtung muss „Freileitungsvariante“ mit „Freileitungsvariante“ verglichen werden. Ein Vergleich der Kosten „Freileitung plus Erdkabel“ mit „Freileitung“ ist nicht zulässig. Das ist darin begründet, dass auch bei der A20-Variante eine Erdverkabelung nötig sein könnte, wenn eine Prüfung zu diesem Ergebnis kommen würde. Vergleicht man die Kosten der beiden Freileistungskorridore miteinander, ist die Korridorvariante A20 um 15 % teurer.

Vorzugstrasse entlang der 220-kV-Bestandsleitung

Die oben genannten Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die 220-kV-Variante die von TenneT vorgeschlagene Lösung ist. Die detaillierte Erläuterung finden Sie in den Genehmigungsunterlagen – insbesondere im „Anhang C“, Kapitel „4.9.2 Prüfung der Verknüpfung V1“, ab Seite 85.


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